Mit unserer sozialpädagogischen Nachmittagsbetreuung möchten wir Familien im Alltag entlasten und Kindern nach dem Schulunterricht einen Ort bieten, an dem sie sich wohlfühlen, Unterstützung erhalten und ihre Freizeit sinnvoll gestalten können.
Nach Unterrichtsende begleiten wir die Kinder durch den weiteren Nachmittag. Je nach gewähltem Betreuungsmodell beginnt dieser mit der gemeinsamen Mittagszeit. Anschließend haben die Kinder Zeit zum Ankommen, Austauschen und Durchatmen, bevor die Hausaufgaben- und Lernphase startet.
In einer ruhigen und unterstützenden Atmosphäre begleiten wir die Kinder bei ihren schulischen Aufgaben. Dabei legen wir Wert darauf, sie zu fördern, ihre Selbstständigkeit zu stärken und ihnen bei Bedarf Hilfestellung zu geben.
Nach den Hausaufgaben steht die Freizeit im Mittelpunkt. Bewegung, Spiel, Kreativität und gemeinsame Aktivitäten sorgen für einen abwechslungsreichen Nachmittag und schaffen Raum für neue Erfahrungen, Freundschaften und persönliche Entwicklung.
Da uns eine persönliche Betreuung und eine hohe Qualität besonders am Herzen liegen, ist die Anzahl der verfügbaren Plätze bewusst begrenzt. So stellen wir sicher, dass jedes Kind die Aufmerksamkeit und Unterstützung erhält, die es für einen gelungenen Nachmittag braucht.
Die Nachmittagsbetreuung richtet sich an Grundschulkinder und kann je nach Bedarf flexibel für einzelne oder mehrere Tage pro Woche in Anspruch genommen werden.
Teilnahmebedingungen und Elterninformation
Liebe Eltern,
wir freuen uns über Ihr Interesse an unserer Nachmittagsbetreuung. Um eine verlässliche und qualitativ hochwertige Betreuung für alle Kinder gewährleisten zu können, bitten wir Sie, die folgenden Informationen aufmerksam durchzulesen.
An der Nachmittagsbetreuung können grundsätzlich alle Grundschulkinder der drei Schulstellen im Gsiesertal (Pichl, St. Martin und St. Magdalena) teilnehmen.
Die Nachmittagsbetreuung wird unter anderem durch die Elternbeiträge mitfinanziert. Diese tragen zur Deckung der laufenden Kosten des Angebots bei. Dazu zählen insbesondere Personal-, Versicherungs- und Verwaltungskosten sowie die Anschaffung von Bastelmaterialien, Spielgeräten und weiteren pädagogischen Materialien.
Unser Ziel ist es, den Kindern eine qualitativ hochwertige, abwechslungsreiche und altersgerechte Nachmittagsbetreuung zu bieten.
- Die Nachmittagsbetreuung findet während des Schuljahres 2026/27 von Montag bis Freitag jeweils von 12:45 bis 17:45 Uhr in den Schul- und Gemeinderäumlichkeiten in St. Martin statt.
- Informationen für Kinder aus St. Martin: Die Kinder der Grundschule St. Martin werden nach Unterrichtsschluss (12:45 Uhr) direkt von unserem Betreuungsteam übernommen. Anschließend nehmen sie gemeinsam am Mittagessen in der Mensa teil und verbringen – je nach gewähltem Betreuungspaket – den weiteren Nachmittag mit Hausaufgabenbetreuung, Lernzeit sowie abwechslungsreichen pädagogischen Freizeitangeboten.
- Informationen für Kinder aus St. Magdalena: Die Kinder der Grundschule St. Magdalena, die bereits ab Unterrichtsschluss (12:45 Uhr) an der Nachmittagsbetreuung teilnehmen, werden von einer Betreuungsperson direkt an der Schule abgeholt. Gemeinsam fahren sie mit dem Bus nach St. Martin, wo sie am gemeinsamen Mittagessen in der Mensa teilnehmen. Danach verbringen sie – je nach gewähltem Betreuungspaket – den Nachmittag mit Hausaufgabenbetreuung, Lernzeit und abwechslungsreichen Freizeitaktivitäten.
- Informationen für Kinder aus Pichl: Die Kinder der Grundschule Pichl können aufgrund ihres regulären Schul- und Mensabetriebs ab 13:45 Uhr an der Nachmittagsbetreuung teilnehmen. Nach dem Mittagessen stoßen sie zur Gruppe in St. Martin und nehmen dort – je nach gewähltem Betreuungspaket – an der Hausaufgabenbetreuung, der Lernzeit sowie den pädagogischen Freizeitangeboten teil.
- Dienstagsregelung: Auch am Dienstag wird eine Nachmittagsbetreuung für die Kinder der 1. Klassen angeboten. Da diese Schülerinnen und Schüler an diesem Tag keinen Nachmittagsunterricht haben, wurden die Betreuungspakete speziell an den Stundenplan der Schule angepasst. Alle anderen Kinder ab der 2. Klasse können nach Unterrichtsende (15:45 Uhr) wie gewohnt bis 17:45 Uhr an der Nachmittagsbetreuung teilnehmen.
- Die Anmeldung zur Nachmittagsbetreuung gilt für das gesamte Schuljahr 2026/27.
- Anmeldeschluss ist der 16. August 2026.
- Pro Betreuungstag können derzeit maximal 16 Kinder aufgenommen werden.
- Geschwister werden bei der Einteilung berücksichtigt.
- Bei der Vergabe der Betreuungsplätze werden Kinder, die für das Paket „Jamabi Komplett“ angemeldet sind, bevorzugt berücksichtigt. Anschließend erfolgt die Vergabe der verbleibenden Plätze an Kinder der weiteren Betreuungspakete. Da bei der Organisation der Nachmittagsbetreuung verschiedene gesetzliche, personelle und organisatorische Rahmenbedingungen berücksichtigt werden müssen, werden zunächst sämtliche Anmeldungen gesammelt und ausgewertet, um einen Gesamtüberblick über den tatsächlichen Betreuungsbedarf zu erhalten.
- Nach Abschluss der Einteilung erhalten alle Familien eine Rückmeldung darüber, ob und an welchen Tagen ihr Kind einen Betreuungsplatz erhalten hat. Aufgrund der begrenzten Anzahl an Plätzen kann nicht in jedem Fall garantiert werden, dass das gewünschte Betreuungspaket oder Modul vollständig berücksichtigt werden kann.
- Übersteigt die Nachfrage die verfügbaren Plätze, werden Wartelisten geführt. Frei werdende Plätze werden anschließend in der Reihenfolge der Warteliste vergeben.
- Die Bezahlung erfolgt semesterweise mittels Banküberweisung.
- Die auf der Homepage veröffentlichten Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
- Die Anmeldung gilt als erfolgreich und verbindlich, sobald die Zahlung für das erste Semester fristgerecht eingegangen ist.
- Die Zahlungsfrist für das 1. Semester endet am 6. September 2026, jene für das 2. Semester am 24. Januar 2027.
- Die Anmeldung gilt für das gesamte Schuljahr 2026/27 und umfasst beide Semester.
- Bei einer Abmeldung während eines laufenden Semesters erfolgt grundsätzlich keine Rückerstattung bereits entrichteter Beiträge bis zum Ende des jeweiligen Semesters.
- Frei werdende Plätze werden über die Warteliste nachbesetzt.
- Sollten nach Abschluss des Anmeldezeitraums noch freie Plätze verfügbar sein oder während des Schuljahres Plätze frei werden, sind Nachmeldungen jederzeit möglich. Verfügbare Plätze bleiben in diesem Fall über die Homepage zur Anmeldung freigeschaltet.
- Kann ein Kind aufgrund von Krankheit oder aus anderen Gründen nicht an der Nachmittagsbetreuung teilnehmen, können pro Semester maximal drei Betreuungstage als Betreuungsguthaben für das darauffolgende Semester gutgeschrieben werden.
- Voraussetzung hierfür ist, dass die Abmeldung spätestens bis 10:00 Uhr desselben Tages per E-Mail an info@jamabi.it erfolgt.
- Das Betreuungsguthaben wird ausschließlich für das folgende Semester angerechnet und kann nicht in ausbezahlt werden.
- Die Nachmittagsbetreuung orientiert sich am Schulkalender des Schulsprengels.
- An Sonn- und Feiertagen, während der offiziellen Schulferien sowie an schulfreien Tagen findet grundsätzlich keine reguläre Nachmittagsbetreuung statt, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes bekannt gegeben wird.
- Zum Schutz aller Kinder und dem Betreuungspersonal bitten wir die Erziehungsberechtigten, erkrankte Kinder nicht in die Nachmittagsbetreuung zu bringen. Sollte ein Kind während der Betreuung Krankheitssymptome zeigen oder trotz Erkrankung anwesend sein, behält sich die Sozialgenossenschaft vor, die Erziehungsberechtigten zu kontaktieren und das Kind gegebenenfalls abholen zu lassen.
- Besondere gesundheitliche Bedürfnisse, Allergien, Unverträglichkeiten sowie andere wichtige Informationen sind bereits bei der Anmeldung anzugeben und bei Änderungen unverzüglich mitzuteilen.
- Kinder mit klinischen Befunden, Funktionsdiagnosen oder besonderen Förder- bzw. Unterstützungsbedürfnissen sind ebenfalls bereits bei der Anmeldung anzugeben. Entsprechende Informationen sowie gegebenenfalls vorhandene Unterlagen sind der Sozialgenossenschaft zur Verfügung zu stellen. Vor der endgültigen Aufnahme in die Nachmittagsbetreuung findet in diesen Fällen ein persönliches Gespräch mit den Erziehungsberechtigten statt. Ziel dieses Gesprächs ist es, die individuellen Bedürfnisse des Kindes zu besprechen und gemeinsam zu prüfen, ob und unter welchen Rahmenbedingungen eine angemessene Betreuung gewährleistet werden kann.
- Kinder können selbstverständlich auch vor dem Ende der gebuchten Betreuungszeit abgeholt werden oder selbstständig nach Hause gehen, sofern das Betreuungspersonal im Voraus darüber informiert wurde.
- Kinder dürfen die Nachmittagsbetreuung nur dann selbstständig verlassen, wenn dies von den Erziehungsberechtigten bei der Anmeldung ausdrücklich genehmigt wurde.
- Abholberechtigt sind ausschließlich die von den Erziehungsberechtigten angegebenen Personen. Änderungen sind der Sozialgenossenschaft rechtzeitig mitzuteilen.
- Die Erziehungsberechtigten verpflichten sich, aktuelle Notfallkontakte und Telefonnummern bereitzustellen sowie Änderungen umgehend bekannt zu geben.
- Für mitgebrachte Wertgegenstände, Spielzeuge oder andere persönliche Gegenstände übernimmt die Sozialgenossenschaft keine Haftung.
- Wir empfehlen daher, ausschließlich jene Gegenstände mitzubringen, die für den Betreuungsalltag erforderlich sind.
- Die Benutzung von Mobiltelefonen und Smartwatches ist während der Nachmittagsbetreuung grundsätzlich nicht erlaubt. Ausnahmen bestehen ausschließlich für pädagogische Zwecke oder nach ausdrücklicher Zustimmung des Betreuungspersonals.
- Wird ein Mobiltelefon oder eine Smartwatch trotz mehrfacher Hinweise weiterhin verwendet, behält sich das Betreuungsteam vor, das Gerät bis zum Ende des Betreuungstages einzubehalten. Anschließend wird es dem Kind wieder ausgehändigt.
- Auch das Betreuungsteam nimmt seine Vorbildfunktion ernst. Mobiltelefone werden ausschließlich in dringenden Fällen sowie für dienstliche Zwecke verwendet, insbesondere zur Kommunikation oder zur Dokumentation der pädagogischen Arbeit (z. B. Fotos).
- Der Schutz personenbezogener Daten ist uns ein wichtiges Anliegen.
- Fotos oder Videos von Kindern werden ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzbestimmungen verwendet und nur unter Einverständnis der Erziehungsberechtigten veröffentlicht.
- Alle Kinder sind während der Teilnahme an der Nachmittagsbetreuung über die Sozialgenossenschaft haftpflichtversichert. Eine Unfallversicherung besteht jedoch nicht. Wir empfehlen daher allen Familien, sofern ihr Kind nicht bereits unfallversichert ist, den Abschluss einer privaten Unfallversicherung.
- Die Sozialgenossenschaft sowie die Betreuungspersonen haften ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Haftungsbestimmungen. Eine Haftung besteht insbesondere dann, wenn ein Schaden auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten der Betreuungspersonen zurückzuführen ist.
- Wir legen großen Wert auf ein freundliches, respektvolles und wertschätzendes Miteinander.
- Von allen Kindern wird erwartet, dass sie respektvoll mit anderen Kindern, dem Betreuungspersonal, den Räumlichkeiten sowie den zur Verfügung gestellten Materialien umgehen.
- Die Nachmittagsbetreuung findet sowohl im Schulgebäude als auch an weiteren öffentlichen Orten und Einrichtungen statt. Daher gelten während der gesamten Betreuungszeit die grundlegenden Schulregeln sowie die allgemeinen Regeln eines respektvollen und verantwortungsbewussten Zusammenlebens.
- Die Kinder werden angehalten, sich gegenüber Mitschülerinnen und Mitschülern, Betreuungspersonal, Lehrpersonen sowie allen weiteren Personen höflich, respektvoll und rücksichtsvoll zu verhalten.
- Bei wiederholten schwerwiegenden Regelverstößen wird zunächst das Gespräch mit den Erziehungsberechtigten gesucht. Sollte keine Verbesserung erreicht werden, behält sich die Sozialgenossenschaft vor, weitere Maßnahmen bis hin zu einem Ausschluss von der Nachmittagsbetreuung zu prüfen.
Unser Ziel ist es, den Kindern einen sicheren, abwechslungsreichen und wertschätzenden Ort zu bieten, an dem sie sich wohlfühlen, spielen, lernen und Gemeinschaft erleben können. Eine vertrauensvolle und offene Zusammenarbeit mit den Familien bildet dafür eine wichtige Grundlage. Gemeinsam möchten wir die Kinder in ihrer persönlichen, sozialen und schulischen Entwicklung bestmöglich begleiten und fördern. Wir bedanken uns herzlich für Ihr Vertrauen und freuen uns darauf, Ihr Kind durch das Schuljahr begleiten zu dürfen.

