AGB

Allgemeine Teilnahmebedingungen (AGB) der Sozialgenossenschaft Jamabi

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Nachmittagsbetreuung

§ 1 Geltungsbereich

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Anmeldung, Teilnahme und Nutzung der Nachmittagsbetreuung „Jamabi“ der JAMABI Sozialgenossenschaft (nachfolgend „Sozialgenossenschaft“ genannt).

Mit der Anmeldung zur Nachmittagsbetreuung erkennen die Erziehungsberechtigten diese AGB in ihrer jeweils gültigen Fassung an.

§ 2 Leistungsangebot

Die Sozialgenossenschaft bietet eine pädagogisch begleitete Nachmittagsbetreuung für Kinder entsprechend dem auf der Homepage veröffentlichten Betreuungsangebot an.

Der konkrete Leistungsumfang richtet sich nach dem jeweils gewählten Betreuungspaket sowie den organisatorischen Rahmenbedingungen der Sozialgenossenschaft.

Die Sozialgenossenschaft behält sich vor, organisatorisch notwendige Anpassungen hinsichtlich Tagesablauf, Räumlichkeiten, Betreuungspersonal oder Gruppenzusammensetzung vorzunehmen, sofern dadurch der wesentliche Charakter der Betreuung nicht beeinträchtigt wird.

§ 3 Anmeldung und Vertragsabschluss

Die Anmeldung erfolgt ausschließlich über das von der Sozialgenossenschaft vorgesehene Anmeldeverfahren.

Die Anmeldung gilt grundsätzlich für das gesamte Schuljahr.

Ein Betreuungsvertrag kommt erst zustande, wenn:

  • die Sozialgenossenschaft die Aufnahme des Kindes bestätigt hat und
  • die fällige Semestergebühr fristgerecht eingegangen ist.

Ein Anspruch auf einen Betreuungsplatz besteht nicht.

§ 4 Platzvergabe

Die Anzahl der verfügbaren Betreuungsplätze ist begrenzt.

Die Vergabe der Plätze erfolgt unter Berücksichtigung organisatorischer, personeller und betrieblicher Kriterien der Sozialgenossenschaft.

Kinder, die für das Paket „Jamabi Komplett“ angemeldet sind, können bei der Platzvergabe bevorzugt berücksichtigt werden.

Geschwisterkinder werden nach Möglichkeit gemeinsam berücksichtigt. Ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht.

Sollten mehr Anmeldungen eingehen als Betreuungsplätze verfügbar sind, können Wartelisten geführt werden. Frei werdende Plätze werden entsprechend dieser Wartelisten vergeben.

§ 5 Betreuungsbeiträge und Zahlungsbedingungen

Es gelten ausschließlich die zum Zeitpunkt der Anmeldung veröffentlichten Preise.

Die Betreuungskosten verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer und sind semesterweise mittels Banküberweisung zu entrichten.

Die jeweiligen Zahlungsfristen werden den Erziehungsberechtigten rechtzeitig bekannt gegeben.

Bei nicht fristgerechter Zahlung kann die Sozialgenossenschaft den Betreuungsplatz anderweitig vergeben oder die Teilnahme bis zum Zahlungseingang aussetzen.

§ 6 Vertragsdauer, Abmeldung und Rückerstattung

Der Betreuungsvertrag gilt grundsätzlich für das gesamte Schuljahr und umfasst beide Semester.

Eine Abmeldung während eines laufenden Semesters begründet grundsätzlich keinen Anspruch auf Rückerstattung bereits entrichteter Betreuungsbeiträge.

Ausnahmen können ausschließlich in begründeten Einzelfällen durch die Sozialgenossenschaft geprüft und schriftlich genehmigt werden.

§ 7 Abwesenheiten und Betreuungsguthaben

Abwesenheiten aufgrund von Krankheit oder anderen Gründen sind der Sozialgenossenschaft unverzüglich mitzuteilen.

Ein Betreuungsguthaben kann ausschließlich gemäß den jeweils veröffentlichten Regelungen der Nachmittagsbetreuung gewährt werden.

Ein Anspruch auf finanzielle Rückerstattung besteht nicht. Eine Auszahlung von Betreuungsguthaben ist ausgeschlossen.

§ 8 Gesundheitsangaben und besondere Unterstützungsbedürfnisse

Die Erziehungsberechtigten verpflichten sich, alle für die Betreuung relevanten Informationen vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben.

Dies betrifft insbesondere:

  • gesundheitliche Einschränkungen,
  • Allergien und Unverträglichkeiten,
  • klinische Befunde,
  • Funktionsdiagnosen,
  • besondere Förder- oder Unterstützungsbedürfnisse.

Die Sozialgenossenschaft behält sich vor, vor der Aufnahme ein persönliches Gespräch mit den Erziehungsberechtigten zu führen und gegebenenfalls weitere Informationen oder Unterlagen anzufordern.

Die endgültige Aufnahme erfolgt erst nach Prüfung der organisatorischen, personellen und fachlichen Rahmenbedingungen.

§ 9 Aufsichtspflicht

Die Aufsichtspflicht der Sozialgenossenschaft beginnt mit der Übernahme des Kindes durch das Betreuungspersonal und endet mit:

  • der Übergabe an eine abholberechtigte Person oder
  • dem schriftlich vereinbarten selbstständigen Heimweg des Kindes.

§ 10 Abholung und Heimweg

Kinder dürfen ausschließlich von den von den Erziehungsberechtigten angegebenen Personen abgeholt werden.

Änderungen der Abholberechtigungen sind der Sozialgenossenschaft rechtzeitig mitzuteilen.

Ein selbstständiger Heimweg ist ausschließlich mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung der Erziehungsberechtigten zulässig.

§ 11 Verhalten und Ausschluss

Die Kinder sind verpflichtet, die Regeln der Nachmittagsbetreuung, die geltenden Schulregeln sowie die allgemeinen Regeln eines respektvollen Zusammenlebens einzuhalten.

Von den Kindern wird erwartet, dass sie respektvoll mit anderen Kindern, dem Betreuungspersonal, den Räumlichkeiten und den bereitgestellten Materialien umgehen.

Bei schwerwiegenden oder wiederholten Regelverstößen wird zunächst das Gespräch mit den Erziehungsberechtigten gesucht.

In besonders schwerwiegenden Fällen oder bei wiederholtem Fehlverhalten kann die Sozialgenossenschaft einen zeitweisen oder dauerhaften Ausschluss von der Betreuung aussprechen.

Ein Anspruch auf Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen besteht in diesem Fall nicht.

§ 12 Ferien und Schließtage

Die Nachmittagsbetreuung orientiert sich am Schulkalender des zuständigen Schulsprengels.

An Sonn- und Feiertagen, während der offiziellen Schulferien sowie an schulfreien Tagen findet grundsätzlich keine reguläre Betreuung statt, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes bekannt gegeben wird.

§ 13 Persönliche Gegenstände und Nutzung elektronischer Geräte

Für Verlust, Beschädigung oder Diebstahl persönlicher Gegenstände der Kinder übernimmt die Sozialgenossenschaft keine Haftung, soweit gesetzlich zulässig.

Dies gilt insbesondere für Mobiltelefone, Smartwatches, Schmuck, Geld oder andere Wertgegenstände.

Die Nutzung von Mobiltelefonen und Smartwatches während der Nachmittagsbetreuung ist grundsätzlich untersagt. Ausnahmen bestehen ausschließlich für pädagogische Zwecke oder nach ausdrücklicher Zustimmung des Betreuungspersonals.

§ 14 Haftung und Versicherung

Die Sozialgenossenschaft sowie die Betreuungspersonen haften ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Haftungsbestimmungen.

Eine Haftung besteht insbesondere dann, wenn ein Schaden auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten zurückzuführen ist.

Die Kinder sind während der Teilnahme an der Nachmittagsbetreuung über die Sozialgenossenschaft haftpflichtversichert.

Eine Unfallversicherung ist nicht Bestandteil des Betreuungsvertrages. Den Erziehungsberechtigten wird empfohlen, gegebenenfalls eine private Unfallversicherung abzuschließen.

§ 15 Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich gemäß den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

Fotos oder Videos von Kindern werden nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen verwendet und nur unter Einverständnis der Erziehungsberechtigten veröffentlicht.

Nähere Informationen sind der Datenschutzerklärung der Sozialgenossenschaft zu entnehmen.

§ 16 Höhere Gewalt

Kann die Betreuung aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse, insbesondere aufgrund behördlicher Anordnungen, Naturereignissen, Ausfällen von Räumlichkeiten oder anderer Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs der Sozialgenossenschaft ganz oder teilweise nicht durchgeführt werden, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Schadensersatz.

Die Sozialgenossenschaft bemüht sich in solchen Fällen um geeignete Lösungen im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten.

§ 17 Änderungen der AGB und Schlussbestimmungen

Die Sozialgenossenschaft behält sich vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen anzupassen, sofern gesetzliche, organisatorische oder betriebliche Gründe dies erforderlich machen.

Änderungen werden den Erziehungsberechtigten rechtzeitig bekannt gegeben.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Es gilt italienisches Recht.

Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz der JAMABI Sozialgenossenschaft.


Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Nachhilfe und Lerncoaching

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Teilnahme an der Nachhilfe und dem Lerncoaching der Sozialgenossenschaft Jamabi.

Mit der Anmeldung erkennen die Erziehungsberechtigten diese AGB in ihrer jeweils gültigen Fassung an.

§ 2 Angebot und Zielsetzung

Die Nachhilfe und das Lerncoaching dienen der individuellen Förderung von Kindern und Jugendlichen, der Festigung schulischer Inhalte sowie der Unterstützung der Lernentwicklung.

Das Angebot ersetzt keinen regulären Schulunterricht, sondern ergänzt diesen unterstützend.

§ 3 Organisation und Termine

Die Nachhilfe findet von Montag bis Freitag in der Zeit von 17:45 Uhr bis 18:30 Uhr statt.

Die Terminvereinbarung erfolgt über die E-Mail-Adresse der Sozialgenossenschaft: info@jamabi.it

Die Sozialgenossenschaft behält sich vor, Termine organisatorisch zu koordinieren und gegebenenfalls anzupassen, sofern dies für den Ablauf erforderlich ist.

§ 4 Einzel- und Gruppenunterricht

Die Förderung erfolgt als Einzelunterricht oder in Kleingruppen mit maximal drei Kindern.

Erziehungsberechtigte können bei der Anmeldung Gruppenkonstellationen vorschlagen. Diese werden nach Möglichkeit berücksichtigt, jedoch von der Sozialgenossenschaft pädagogisch und organisatorisch geprüft und bestätigt.

Ein Anspruch auf eine bestimmte Gruppenzusammensetzung besteht nicht.

§ 5 Vertragsabschluss und Zahlung

Die Anmeldung wird verbindlich, sobald die vereinbarte Zahlung erfolgt und bei der Sozialgenossenschaft eingegangen ist.

Die auf der Website angegebenen Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Ohne fristgerechten Zahlungseingang besteht kein Anspruch auf Durchführung der vereinbarten Leistungen.

§ 6 Absagen und Ausfallregelung

Vereinbarte Termine sind verbindlich.

Eine kostenfreie Stornierung ist nur möglich, wenn die Absage spätestens eine Stunde vor Terminbeginn per E-Mail erfolgt.

In diesem Fall wird nach Möglichkeit ein Ersatztermin angeboten.

Erfolgt keine oder keine rechtzeitige Absage, wird der Termin vollständig verrechnet, unabhängig vom Grund der Nichtteilnahme.

§ 7 Inhalte der Förderung

Die Erziehungsberechtigten verpflichten sich, bei der Anmeldung relevante Informationen zum aktuellen Lernstand und Förderbedarf mitzuteilen.

Diese Angaben dienen der gezielten Vorbereitung und individuellen Gestaltung der Förderung.

§ 8 Materialien

Für die Nachhilfe erforderliche Materialien (z. B. Schulbücher, Hefte, Arbeitsblätter, Schreibutensilien) sind von den Teilnehmern selbst mitzubringen.

§ 9 Haftung

Für den Lernerfolg wird keine Garantie übernommen, da dieser wesentlich von der Mitarbeit des Kindes sowie schulischen Rahmenbedingungen abhängt.

Für mitgebrachte Gegenstände wird keine Haftung übernommen, sofern keine gesetzliche Haftung besteht.

§ 10 Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der geltenden Datenschutzbestimmungen.

Details sind der Datenschutzerklärung der Sozialgenossenschaft Jamabi zu entnehmen.

§ 11 Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Es gilt italienisches Recht.

Stand Juli 2026.